Donnerstag, 14. Mai 2009

GERICHT: Zivi musste angeblich Füchse und Waschbären erschießen

GERICHT: Zivi musste angeblich Füchse und Waschbären erschießen
Vogelschützer und Ex-Zivi wegen Verstoßes gegen das Waffenrecht angeklagt
 
Seit Dienstag stehen Norbert E. (48) und Patrick M. (25) vor Gericht. Staatsanwältin Kurzweil wirft dem ehemaligen Zivildienstleistenden Patrick M. vor, er habe im Sommer 2006 ohne waffenrechtliche Erlaubnis eine Schusswaffe geführt und bei der Kontrolle so genannter Lebendfallen bei sich getragen. Der Leiter der Naturschutzstation im Landkreis Potsdam-Mittelmark habe die Waffe seinem damaligen Zivi überlassen. Damit sollte er Raubwild erschießen, das in eine der rund 20 bis 30 Lebendfallen in dem mehrere tausend Hektar großen Schongebiet gelaufen ist.
 
Eine 14-seitige Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Stationsleiter Norbert E. hatte den Stein vor mehr als zwei Jahren ins Rollen gebracht. Zwei ehemalige Zivildienstleistende, darunter Patrick M., und zwei damalige Praktikantinnen der auf Vogelschutz spezialisierten Station hatten ihren Chef bei den Behörden etlicher Dinge bezichtigt, was zu einer zeitweiligen Suspendierung des Mannes vom Dienst führte.
 
Vor Gericht geht es um die Waffengeschichte. Patrick M. bestätigte gegenüber Richter Hans von Bülow die Vorwürfe, mit denen er sich auch selbst vor den Kadi gebracht hat. Demnach hätte Norbert E. seine Zivis regelmäßig zur Fallenkontrolle in dem großen Gebiet losgeschickt.
 
Wenn sie Raubwild in den Fallen entdeckten, sollten sie das Kleinkalibergewehr aus dem Aktenschrank nehmen. In den Gebrauch habe Norbert E. sie eingewiesen. „Wir sollten die Tiere erledigen – egal, was drin ist", sagte der Ex-Zivi. Nur Hasen und Katzen sollten geschont werden.
 
„Ich habe gedacht, dass er mein Vorgesetzter ist und es nicht schlimm ist, sondern dazu gehört", begründete der 25-Jährige im Gerichtssaal sein damaliges Verhalten. Außerdem sei die Station eine öffentliche Einrichtung und frühere Zivis hätten von der Praxis auch schon erzählt.
 
Patrick M.: „Herr E. hat gesagt, wir sollten schießen. Dann ist noch ein Waidmanns Heil von ihm durchs Telefon gekommen." Der Zivildienstleistende bekennt sich dazu, zwei gefangene Waschbären, einen Fuchs und einen Dachs nach dieser Anordnung erschossen zu haben. Beim Dachs sei die Praktikantin Barbara A. dabei gewesen.
 
Norbert E. bestreitet die Vorwürfe. Er erklärte dem Gericht, dass die Fallen in den fraglichen Sommermonaten wegen der Aufzucht der Jungtiere gar nicht „fängisch" gestellt würden, sondern an beiden Enden offen seien. Die jungen Leute hätten sich die Waffe allenfalls hinter seinem Rücken und ohne sein Wissen nehmen können. Dafür hätten sie sich den passenden Schrankschlüssel heimlich aneignen müssen.
 
Der gelernte Landwirtschaftsmeister vermutet eine Intrige hinter den Anschuldigen. Im Jahr 2006 habe er seine heutige Partnerin kennen gelernt. Im gleichen Jahr habe er, der engagierte Natur- und Vogelschützer, seine vorherige Partnerin verlassen. Das gemeinsame Kind werde ihm seither vorenthalten, erzählte er unter Tränen.
 
Seine Ex-Frau habe sich mit den Praktikantinnen angefreundet, eine von ihnen habe ihm eine Zeit lang Avancen gemacht, doch er sei darauf nicht eingegangen.
 
„Die beiden haben einen gemeinsamen Hass entwickelt, der hält seit drei Jahren an", behauptete E. und fügte hinzu: „Aus dem Doppelhass ist eine intensive Beziehung geworden." Bezogen auf die zwei Zivis und die Praktikantinnen sprach er von einem „vierblättrigen Kleeblatt", das ein „Lotterleben" in der Station geführt und „munter vor sich hin gekifft" habe.
 
Wer lügt und wer die Wahrheit sagt, versucht das Amtsgericht Brandenburg nächste Woche mit Hilfe von Zeugen herauszufinden. (Von Jürgen Lauterbach)
 
Von Trappen und Waschbären
Die Naturschutzstation, um die es in dem Gerichtsverfahren geht, ist eine Außenstelle der Staatlichen Vogelschutzwarte des Landes Brandenburg in Buckow. Sie kümmert sich besonders um den Schutz der stark gefährdeten Großtrappe.
 
Trappen gehören zu den Kranichvögeln. Zwei Arten kommen auch in Europa vor: die Großtrappe und die Zwergtrappe. Im 18. Jahrhundert war die Großtrappe in ganz Mitteleuropa verbreitet, bis 1990 sank ihre Zahl aber auf 50 Tiere. Nach Angaben des Umweltverbandes Nabu leben wieder mehr als 100 der Riesenvögel in Brandenburg.
 
Waschbären sind Allesfresser, entgegen weit verbreiteter Ansicht fressen sie nur vereinzelt Vögel, da sich die aufwändige Jagd zur Erbeutung dieser Tiere für sie nicht lohnt.
 
Zum Raubwild zählen die dem Jagdrecht unterliegenden Arten der Raubtiere. Besondere Bedeutung haben Fuchs, Dachs, Steinmarder, Marderhund, Waschbär, Mink und Fischotter. Luchs, Wildkatze und Fischotter sind ganzjährig geschont, obwohl sie dem Jagdrecht zugeordnet sind.
 
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H@rzliche Grüsse,
Michael
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Datum: 14.05.2009
Uhrzeit: 13:50:04 Uhr

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